Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen der Bundesagentur für Arbeit.
Details zum Kindergeld
Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen - einfach erklärt.
Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren
Für Kinder unter 18 Jahren besteht der Anspruch automatisch.
Das bedeutet:
- Keine Einkommensprüfung.
- Keine zusätzlichen Nachweise zur Ausbildung nötig.
- Anspruch besteht unabhängig von Nationalität, sofern der Aufenthaltstitel berechtigt.
Kindergeld für Kinder über 18 Jahre
Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden – bis maximal 25 Jahre.
Voraussetzungen sind z. B.:
- Schulische Ausbildung
- Berufsausbildung
- Studium
- Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen (max. 4 Monate)
- Freiwilligendienst (FSJ, BFD)
⚠️ Wichtig: Das Kind darf keine schädliche Vollzeiterwerbstätigkeit ausüben.
Kindergeld bei Aufenthalt im Ausland
Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn:
- Eltern in Deutschland arbeiten oder wohnen
- Das Kind sich vorübergehend im Ausland aufhält
- Ein EU- oder bestimmter Drittstaatenbezug besteht
➡️ Jeder Auslandsfall wird individuell geprüft.
Wir helfen bei der Antragstellung.
