Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen der Bundesagentur für Arbeit. 

Details zum Kindergeld

Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen - einfach erklärt.

Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren

Für Kinder unter 18 Jahren besteht der Anspruch automatisch.

Das bedeutet:

  • Keine Einkommensprüfung.
  • Keine zusätzlichen Nachweise zur Ausbildung nötig.
  • Anspruch besteht unabhängig von Nationalität, sofern der Aufenthaltstitel berechtigt.

Kindergeld für Kinder über 18 Jahre

Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden – bis maximal 25 Jahre.

Voraussetzungen sind z. B.:

  • Schulische Ausbildung
  • Berufsausbildung
  • Studium
  • Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen (max. 4 Monate)
  • Freiwilligendienst (FSJ, BFD)

⚠️ Wichtig: Das Kind darf keine schädliche Vollzeiterwerbstätigkeit ausüben.

Kindergeld bei Aufenthalt im Ausland 

Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn:

  • Eltern in Deutschland arbeiten oder wohnen
  • Das Kind sich vorübergehend im Ausland aufhält
  • Ein EU- oder bestimmter Drittstaatenbezug besteht

➡️ Jeder Auslandsfall wird individuell geprüft.
Wir helfen bei der Antragstellung.

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